Blue Card steigert Attraktivität des Arbeitsstandorts Deutschland

Am 01.08.2012 tritt das Gesetz für die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie in Kraft. Den Kern der Neuregelungen bildet die so genannte Blue Card für Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Drittstaaten. Das Gesetz enthält unter anderem auch Erleichterungen für Ausländer in Berufsausbildungen sowie für Selbständige und Unternehmensgründer.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Sie sind die wichtigste Quelle für Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Angesichts der demografischen Entwicklung sind wir neben unserem heimischen Fachkräftepotenzial immer stärker auch auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die gesetzliche Neuregelung ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Mit ihr wird der Einstieg in ein transparentes, an den Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes ausgerichtetes Aufenthaltsrecht geschaffen. Damit steigt die Attraktivität des Standortes Deutschland für qualifizierte Zuwanderer spürbar."

Die Blue Card können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht, beispielsweise bei Ärzten und Ingenieuren, beträgt die Gehaltsschwelle knapp 35.000 Euro. Bei entsprechenden Deutsch-Kenntnissen erhalten Inhaber der Blauen Karte bereits nach 21 Beschäftigungsmonaten eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

Das Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung ausländischer Studenten und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Die Suchphase, in der sie sich um eine adäquate Beschäftigung in Deutschland bemühen können, wird auf 18 Monate erweitert.

Das neu geschaffene sechsmonatige Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bietet gut ausgebildeten Akademikern aus dem Ausland einen stärkeren Anreiz, Karrierechancen in Deutschland zu suchen.
Quelle: BMWi

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